Kreditrückzahlung bei Arbeitslosigkeit?

Bei Abschluss des Kreditvertrages wurde ein Haushaltsplan erstellt, in dem sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben aufgeführt sind. Nur bei einem positiven Haushaltsüberschuss und Sicherstellung der pünktlichen Ratenzahlungen wird ein Kredit gewährt.

Während der Laufzeit des Vertrages kann

es jedoch zur Veränderung der persönlichen Lebenssituation kommen, zum Beispiel durch einen zur Berufsunfähigkeit führenden Unfall oder Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers. Dies kann dazu führen, dass eine Einhaltung des erstellten Haushaltsplanes und eine Ratenzahlung nicht oder nur teilweise möglich ist. Dieses sollte jeder Kreditnehmer bedenken und sich vor derartigen Risiken durch den Abschluss einer Kredit-Lebensversicherung oder einer Restkreditversicherung schützen. Diese schützen sowohl den Kreditnehmer als auch dessen Hinterbliebene im Falle von Tod, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Weiterhin dienen diese als zusätzliche Kreditsicherheit gegenüber dem Kreditgeber.

Die Bank wird das Mahnverfahren einleiten, wenn ein Kunde in Zahlungsverzug gerät. Der Kunde erhält im Abstand von jeweils zwei Wochen drei Mahnschreiben. Die Kündigung des Darlehens kann erfolgen, wenn sich der Kreditnehmer mit drei Raten in Verzug befindet oder mit 5 % der Darlehenssumme. In diesem Fall wird das gewährte Darlehen sofort zur Rückzahlung fällig und eventuell gestellte Kreditsicherheiten werden verwertet. Außerdem erfolgt ein Eintrag in die Schufa.

Kein Kündigungsgrund ist jedoch der Rückstand nur einer Rate. Auf jeden Fall sollte der Kunde hier sofort mit der Bank Verbindung aufnehmen, um weitere Rückstände und die Kündigung zu verhindern.

Es gibt die Möglichkeit, eine Stundung der Kreditraten mit der Bank zu vereinbaren. In der Regel ist dies einmal problemlos während der Kreditlaufzeit möglich. Bis zu 6 Monate kann eine Stundung beantragen. Während dieser Zeit fallen dann lediglich die Kreditzinsen an, während die Kredittilgung ausgesetzt wird. Das Darlehen läuft nach Ablauf zu den alten Konditionen weiter. Um die monatliche finanzielle Belastung zu reduzieren, wird auch oft die Möglichkeit der Herabsetzung der Kreditrate gewählt.

Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Rückführung in der Verwertung eines finanzierten Objektes.

Durch den Verkauf des finanzierten Autos kann dies zum Beispiel erfolgen. Wurde der Kauf einer Immobilie finanziert, sollte auch einen Verkauf gedacht werden. Leider sind diese Möglichkeiten bei einer sehr hohen Verschuldung oft der einzige Ausweg.

Hohe Darlehensraten können zur Verschuldung führen, wenn sich die monatlichen Einnahmen des Kreditnehmers stark reduziert haben. Werden mehr als 40 % der Einnahmen für Kreditraten gezahlt, ist dies der Fall.

Besteht für den Kreditnehmer keine Möglichkeit mehr, den Kredit zu tilgen, ist der letzte Ausweg oft die private Insolvenz (Privatkonkurs). Hierbei handelt es sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, mit dem die Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson abgewickelt wird. Es empfiehlt sich jedoch, diesen Schritt mit einer Schuldnerberatung zu besprechen.