Bestehenden Kredit aufstocken?

Wenn der Kreditnehmer weiteren Finanzierungsbedarf hat und der ursprünglich aufgenommene Betrag nicht ausreicht, kann ein bestehender Kredit unter bestimmten Umständen während der Laufzeit erhöht werden. Hierfür müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. In erster Linie muss geprüft werden, ob der Kunde

für die Aufnahme weiterer Finanzierungsmittel kreditwürdig genug ist und ob eine höhere Kreditschuld mit seiner finanziellen und wirtschaftlichen Situation vereinbar ist.

Unabhängig davon, ob der Kreditnehmer wirtschaftlich selbstständig ist oder in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht, spielen die Art der beruflichen Tätigkeit sowie die Höhe und die Nachhaltigkeit des laufenden Einkommens eine Rolle. Im Weiteren werden die laufenden Ausgaben und gegebenenfalls andere bestehende Kreditaufnahmen berücksichtigt, um festzustellen, inwieweit der Kunde eine höhere Kreditsumme tragen könnte. Um den Kunden durch eine Erhöhung des Kredites finanziell nicht zu sehr einzuschränken sollte das verfügbare Einkommen, das sich aus der Differenz zwischen den laufenden Einnahmen und den laufenden Ausgaben ergibt, maximal zu 60% zur Rückzahlung des Kredites eingesetzt werden. Hierdurch ist gewährleistet, dass der Kreditnehmer nach wie vor finanziell flexibel ist und auf unvorhersehbare Belastungen reagieren kann. Wenn sich die finanzielle und wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers seit der Aufnahme des ursprünglichen Kreditbetrages nicht verschlechtert hat und er nachweislich in der Lage ist eine höhere laufende Rate zur Rückzahlung der Zins- und Kreditschuld aufzubringen, steht einer Erhöhung des ursprünglichen Kredites nichts im Wege.

Um festzustellen, welche Summe der Kreditnehmer genau aufnehmen kann, wird der Finanzierungsbedarf und die maximal mögliche Tilgungsleistung berücksichtigt. Darüber hinaus spielen hierbei auch die Bedingungen der Bank eine Rolle, so dass auch durch eine Erhöhung des Kredites die geltenden Betragsgrenzen nicht überschritten werden können. Um die erhöhte monatliche Belastung zu reduzieren, die sich aus der Aufnahme weiterer Kreditmittel ergibt, kann unter Umständen die Laufzeit des Kredites verlängert werden. Allerdings müssen auch hierbei die geltenden Bedingungen des Kreditgebers beachtet werden, so dass die maximale Laufzeit nicht überschritten werden kann. Sowohl durch die Erhöhung des Kredites als auch durch eine Verlängerung der Laufzeit erhöht sich die Zinsschuld. Gegebenenfalls kann außerdem eine Bearbeitungsgebühr berechnet werden, da durch die Erhöhung des Kredites der ursprünglich aufgestellte Tilgungsplan revidiert werden muss. Darüber hinaus können weitere Kosten anfallen, wenn durch die Erhöhung des Kredites weiterer Sicherungsbedarf besteht oder eine bestehende Kreditsicherheit wie z.B. eine Grundschuld oder eine Lohn- und Gehaltsabtretung angepasst werden muss.